Biorespect - Wir hinterfragen Biotechnik

Gentechnisch veränderte Pflanzen

Der weltweite Anbau genveränderter Pflanzen beschränkt sich hauptsächlich auf vier Pflanzenarten: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Mehr als die Hälfte aller mit gv-Sorten bewirtschafteten Flächen entfällt auf Sojabohnen, die grösstenteils gegen das Herbizid Glyphosat und weitere Herbizide resistent sind.

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden seit Mitte der Neunzigerjahre kommerziell angebaut. Seither ist die weltweite Anbaufläche auf 190,4 Mio Hektar angestiegen, auch wenn im Jahr 2019 eine Minus von 1 Prozent zu verzeichnen ist. Auf die USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und Indien entfallen über 90 Prozent des globalen Anbaus. Die Konzentration liegt nach wie vor auf Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Der Anteil der Pflanzen mit Herbizidtoleranz liegt bei 43% mit Insektenresistenz bei 12%. 45 Prozent der gv-Pflanzen weisen inzwischen kombinierte Merkmale auf - sie sind sowohl gegen Herbizide, als auch gegen Schadinsekten resistent. 

Die Versprechen, durch Gentechnologie die Welternährung zu sichern, wurden nicht eingelöst. Die Hoffnung, der Einsatz von Ackergiften könne mit Hilfe von GV-Pflanzen reduziert werden, hat sich zerschlagen. Durch grossflächig auftretende Resistenzbildung bei Unkräutern werden immer grössere Mengen an Pestiziden notwendig, um die Felder unkrautfrei zu halten.

Seit einigen Jahren schreiten die Entwicklungen rund um die sogenannten Neuen gentechnischen Verfahren voran. Insbesondere die Frage der Regulierung sorgt aktuell für Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. 

Schweiz

Schweizer Äcker sind bisher noch gentechnikfrei. Seit 2005 gilt ein Moratorium, das den Anbau und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen verbietet. Im Jahr 2021 wurde das Moratorium um weitere 4 Jahre bis Ende 2025 verlängert. Eine vorgeschlagene Regelung der Koexistenz für die Zeit nach Ablauf des Moratoriums wurde klar abgelehnt. Viele Details in Bezug auf Kosten und Risiken bleiben ungeklärt. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken bleibt weiterhin vom Moratorium ausgenommen.

Während der Laufzeit des Moratoriums ist der Bundesrat beauftragt, insbesondere Fragen zur Koexistenz von traditioneller und gentechnikbasierter Landwirtschaft zu klären. Es soll eine Risikobewertung vorgelegt und Haftungsfragen geklärt werden. Nach vier Jahren wird das Parlament dann über den weiteren Fortgang mit gv-Pflanzen in der Schweiz entscheiden. Der Bundesrat wird bis Ende 2024 ein Spezialgesetz vorlegen, das die sog. neue Gentechnik regulieren soll. 

Um zu verhindern, dass es nach Ablauf des Moratoriums in 2025 zu einer schlecht regulierten Inverkehrbringung von gv-Pflanzen kommt, hat der Verein Lebensmittelschutz eine Initiative gestartet, die ein Mindestmass an Regulierung garantieren soll. biorespect unterstützt die Initiative.